Rechtliches
Rückerstattung und Stornierung
Regelung zu Honoraren, Absagen und bereits begonnenen Arbeiten bei unseren Beratungsleistungen.
## Geltungsbereich
Diese Richtlinie betrifft Agenturhonorare für Kampagnenbegleitung, Creator-Recherche, Briefing-Workshops und Reporting. Creator-Honorare und an Dritte weitergeleitete Mediabudgets unterliegen den jeweiligen Vereinbarungen mit den Creatorinnen und Creators.
## Widerruf und Stornierung vor Leistungsbeginn
Absagen bis **14 Tage** vor dem vereinbarten Kick-off oder Workshop-Termin: volle Erstattung bereits gezahlter Agenturhonorare abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 50 € netto.
Absagen zwischen **13 und 5 Tagen**: Erstattung von 50 % des Agenturhonorars.
Absagen **weniger als 5 Tage** vor Beginn oder nach Kick-off: keine Erstattung des Agenturhonorars für bereits freigegebene Phasen.
## Teilweise erbrachte Leistungen
Wurden Meilensteine (z. B. Shortlist, Briefing-Dokument, Zwischenreport) bereits geliefert, bleibt das Honorar für diese Teile fällig. Nicht begonnene Phasen können anteilig erstattet oder gutgeschrieben werden.
## Nicht erstattungsfähig
- Bereits an Creatorinnen und Creators ausgezahlte oder verbindlich zugesagte Honorare
- Gebuchte Reisekosten, die nicht stornierbar sind
- Individuell erstellte Recherchepakete, die vollständig übergeben wurden
## Umbuchung und Verschiebung
Termine können einmalig kostenfrei um bis zu 30 Tage verschoben werden, sofern Creator-Verfügbarkeiten es zulassen. Weitere Verschiebungen können mit einem Aufwandspauschale von 120 € netto verbunden sein.
## Nichterscheinen (No-Show)
Erscheint die Auftraggeberseite nicht zu einem bestätigten Workshop ohne rechtzeitige Absage (mindestens 24 Stunden vorher), wird das Workshop-Honorar vollständig fällig.
## Erstattungsverfahren
Richten Sie Anfragen schriftlich an info@ai-cloud.digital unter Angabe der Rechnungsnummer und des Grunds. Geprüfte Erstattungen erfolgen innerhalb von **14 Werktagen** auf dasselbe Zahlungsmittel bzw. dieselbe Bankverbindung.
## Bereits begonnene Kampagnen
In der Live-Phase laufende Kooperationen können in der Regel nicht rückabgewickelt werden. Offene Agenturleistungen nach Live-Ende (z. B. Abschlussbericht) können bei vorzeitigem Abbruch entfallen oder anteilig berechnet werden — je nach Vereinbarung im Auftrag.